Im Bereich der Beratung von gemeinnützigen Vereinen und GmbHs, unter anderem im Hinblick auf das Gemeinnützigkeitsrecht, ergeben sich bereits mit Gründung erhebliche Hürden, die einer sorgfältigen und umsichtigen Planung sowie einer hinreichenden Beratung bedürfen, da die Anforderungen an eine gut ausformulierte Satzung sehr hoch sind.
Die Betätigung des Vereins oder der GmbH sowie die Rechnungslegung und Besteuerung hat im Hinblick auf die gesetzlichen Regelungen zu steuerbegünstigten Zwecken der §§ 51 bis 68 der AO zu erfolgen und birgt nicht unerhebliche Risiken im Bezug auf mögliche steuerschädliche Betätigungen.
Während der steuerbegünstigte Verein die §§ 21 bis 79 und die §§ 664 bis 670 des BGB zu beachten hat, gilt für die steuerbegünstigte GmbH neben dem GmbH-Gesetz noch das HGB. Demzufolge hat der Verein nach § 666 i. V. m. § 259 BGB lediglich in der Form einer Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben Rechenschaft abzulegen, während die GmbH einen dem HGB entsprechenden Jahresabschluss zu erstellen hat.
Um diesen Dschungel von Vorschriften und Stolperfallen zu lichten bieten wir unsere langjährige Erfahrung an und möchten Sie bereits ab Gründung (in Kooperation mit Rechtsanwälten/Notaren), gerne aber auch erst später, begleiten.
Neben einem Komplettservice kann auch ein individuell gestalteter Teilservice mit einer arbeitsteiligen Zusammenarbeit zwischen Mandant und Kanzlei vereinbart werden.